Förderprojekte der Bürgerstiftung Würzburg und Umgebung

Unser Stiftungszweck ist bewusst breit ausgelegt und so konnten wir mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen sowie mit Spenden in den vergangenen Jahren weit über 180 Projekte, Initiativen und Aktionen u.a.

aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Behinderten-, Alten- und Jugendpflege, Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege, Wissenschaft und Forschung sowie Tierschutz im Zusammenleben von Mensch und Tier fördern.

Würzburger Bildungsfonds

Bildung ist Zukunft – und jedes Kind sollte die gleichen Chancen auf Bildungszugang haben - unabhängig vom familiären Hintergrund und der sozialen Situation, in der es aufwächst. Dies ist aber heute längst nicht selbstverständlich: Bereits in der Grundschule zeichnet sich oft eine starke
Benachteiligung von Kindern aus sozial schwachen Familien ab. Der Würzburger Bildungsfonds will genau diesen Kindern helfen! Denn Bildung ist ein Menschenrecht – und der Grundbaustein für ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft.

Kinderbeirat Würzburg

Im Kinderbeirat Würzburg, unserem Kinderprojekt, vergeben engagierte Kinder und Jugendliche seit November 2019 jährlich 10.000 Euro an lokale Kinderhilfsprojekte. In ihrer Zeit als Kinderbeirats­mitglied lernen die acht- bis 18-Jährigen vielfältige soziale Projekte kennen. Sie erfahren, was Engagement bedeutet, dass ihre Stimme zählt, sie etwas bewirken können und ernst genommen werden.
Wir möchten so die Kinder und Jugendlichen für die verschiedensten Problem­stellungen auf der Welt sensibilisieren und ihnen ermöglichen, Lösungsansätze zu entdecken, zu diskutieren und schlussendlich zu entscheiden. Die aktive Mitarbeit der Kinder regt sie dazu an, über verantwortungs­bewusstes Handeln nachzudenken. Unser Ziel ist es, die Kinderbeiräte frühzeitig ans Engagement heranzuführen, damit sie auch später als Erwachsene Verantwortung für andere übernehmen.

Stellen Sie einen Förderantrag

Wir fördern Projekte, die sich gem. unserer Satzung dem Stiftungszweck in den Bereichen

  • Behinderten-, Alten-, und Jugendhilfe,
  • Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung,
  • Umwelt-, Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Kunst und Kultur, Denkmalschutz,
  • Brauchtum und Heimatpflege,
  • Kirchliche Zwecke im Sinne des § 54 AO,
  • Sport, insbesondere den Breiten- und Nachwuchssport,
  • mildtätiger Zwecke,
  • des Tierschutzes, im Rahmen des Zusammenlebens von Mensch und Tier
  • sowie amtlich anerkannter Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihnen angeschlossenen Einrichtungen widmen.
Die Projektförderung erfolgt einmal im Kalenderjahr auf Basis von Projektanträgen, die innerhalb einer von der Bürgerstiftung öffentlich bekanntgemachten Frist beim Stiftungsvorstand eingegangen sind.

Das Förderverfahren sieht vor, Anträge bis 31.01. des Folgejahres zu sammeln, um dann im I. Quartal für das zurückliegende Geschäftsjahr über die Verteilung der Fördersummen zu entscheiden.

Über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderanträge entscheiden der Vorstand und das Kuratorium in gemeinsamer Absprache.